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Die Entwicklung der jüdischen Gemeinden in Arnsberg, Neheim und Hüsten

Die Haltung der christlichen und nichtjüdischen Gesetzgeber und Beamten gegenüber jüdischen Bürgern war, wie man sieht, weder durch christliche Nächstenliebe noch durch Gemeinschaftsgefühl noch durch Humanität geprägt. Wie aber sah es in den jüdischen Gemeinden in Westfalen, insbesondere in Arnsberg und Neheim, aus? Wie waren diese organisiert? Wie haben sie sich im Laufe des Biedermeier entwickelt? In Westfalen bildeten die Juden eine Gesamtkorporation und mußten bis 1832 ein Schutzgeld von 1250 Reichstalern zahlen. Ihre Gemeinden waren private, nur geduldete Vereine mit eigenem Statut und eigenen Selbstverwaltungsorganen und standen außerhalb direkter staatlicher Aufsicht. Alljährlich wählte die Gemeinde auf demokratischem Wege aus ihrer Mitte einen Vorsteher und einen Rendanten. Dem einen oblag die Pflege des "Cultus", der andere kümmerte sich um die finanziellen Belange.

Spätestens seit Anfang 1825 gab es in Arnsberg eine jüdische Volksschule und einen jüdischen Lehrer. Beide wurden oft unter erheblichen Opfern von den jüdischen Familien unterhalten. Die Gemeinde war so arm, daß die Stadt eine Zeitlang sogar den Brennstoff für die Heizung zur Verfügung stellte. Als von 1832 bis 1835 die jüdische Lehrstelle in Arnsberg unbesetzt war, mußten die jüdischen Kinder die christliche Schule besuchen und hier Schuldgeld zahlen. Der jüdische Schulunterricht wurde im allgemeinen in der Synagoge erteilt, die nicht mehr als ein Betsaal in einem angemieteten Raum war. 1839 wurden beide, Synagoge und Schule, in das von der Gemeinde angekaufte"Hüsersche Haus"auf der Schloßstraße verlegt. Der Geschichtsforscher Johann Suibert Seibert beschrieb die Synagoge zwar als "ein wunderschön verschachteltes Haus". Doch darf man sich auch diese Synagoge nicht als ein großartiges Gotteshaus vorstellen. Auch hier mußten sich die Arnsberger Juden mit einer Betstube für den Gottesdienst begnügen, an dem auch Rumbecker und Freienohler Juden teilnahmen, während die Bruchhausener Juden zur Synagogengemeinde Hüsten gehörten. Die in dem Gebäude untergebrachte Schule wurde durchschnittlich von etwa fünfzehn jüdischen Kindern besucht. Der Schulunterricht erfuhr hier wahrscheinlich nur einmal, und zwar durch den Stadtbrand 1847, eine kurze Unterbrechung. Die jüdischen Lehrer, die anfänglich häufig wechselten, wurden von der Gemeinde angestellt. Diese leiteten meistens auch den Gottesdienst und trauten jüdische Hochzeitspaare. (Die erste jüdische Hochzeit fand in Arnsberg 1837 zwischen dem Metzger Philipp Amberg und J.Neuwahl statt.) Denn wegen der geringen Mitgliederzahl hatte die Arnsberger jüdische Gemeinde, die sich in den Jahren zwischen 1830 und 1860 konstituiert hatte, keinen eigenen Rabbiner. Beschneidungen nahmen daher die Rabbiner aus den Nachbarstädten Warstein und Brilon vor. Der Vorsteher der Gemeinde war befugt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe beim Gottesdienst, wenn es nötig war, kleine Geldstrafen zu verhängen und Störenfriede aus der Gemeinde auszuschließen. Mit dem Bann wurde freilich nicht mehr gestraft. Manchmal schlichtete die Streitigkeiten in der Gemeinde auch der Landesrabbiner in Brilon, obgleich dieser offensichtlich nur eine beratende Funktion inne hatte. Für religiöse Fragen jedoch war er ein wichtiger Ansprechpartner. Zu seinen Aufgaben gehörte ferner, die 1836 entwickelte Arnsberger Gemeindedienstordnung, zu bestätigen. In der Zeit vor 1836 waren allem Anschein nach unterschiedliche religiöse Praktiken unter den Mitgliedern gang und gäbe gewesen. Gleichwohl zogen sich Dispute über die Gemeindedienstordnung noch bis 1860 hin.

In Neheim zählte die schon damals zweihundert Jahre alte israelische Gemeinde Mitte des vorigen Jahrhunderts zwischen fünfzig und sechzig Personen. Im Herbst 1831 stellten die jüdischen Familien Neheims den ersten Antrag auf ein eigenes Gotteshaus, der vom Bürgermeister Reifenberg unterstützt, aber vom Landrat Thüsing abgelehnt wurde. Daraufhin erwarben die Neheimer Juden eine "Betstube" in einem angepachteten Lokal, in der sich, wie in Arnsberg, auch die Elementar- und Religionsschule befand. Erst ab 1876 besaß die Neheimer jüdische Gemeinde eine richtige Synagoge. Vorsteher der jüdischen Gemeinde zunächst war Amschel Ostberg, ab 1830 Joseph Reifenberg und um die Jahrhundertmitte Noa Wolff. Ihr Ziel, Sitz des Synagogenbezirks zu werden, erreichten die Neheimer Juden jedoch nicht. Arnsberg wurde als Regierungsbezirk vorgezogen. Neheim, Hüsten und Warstein wurden dagegen "nur" Synagogengemeinden.

Neheim besaß schon seit 1819 eine jüdische Elementarschule. Sie war eine der ältesten in der preußischen Provinz Westfalen. Anfangs wurde der jüdische Schulunterricht reihum in den Wohnungen der Familien abgehalten. Noa Wolff und Isaac Langstadt sorgten dafür, daß Räume, Lehrerwohnung und Lernmittel bereitgestellt wurden, so daß die Neheimer jüdische Schule einen Vergleich mit den größeren katholischen Schulen nicht zu scheuen brauchte. Lange bevor evangelische Schulen im Neheimer und Arnsberger Bezirk gegründet wurden, existierten in den Stadtteilen Neheim und Hüsten bereits israelitische Schulen, über die die Kirche die Aufsicht ausübte. Auch der israelische Lehrer mußte sich dort verantworten. Dieser unterrichtete seine Schüler nicht nur in Rechnen und deutscher Sprache, die ihnen wegen der Integration sehr wichtig war, sondern ebenfalls in Hebräisch und im mosaischen Gesetz. Auch in Neheim wurde der jüdische Lehrer durch Übereinkommen der einzelnen Gemeindemitglieder angestellt und von der königlichen Regierung konzessioniert.

Durch eine Verordnung vom 8.Mai 1817 waren die jüdischen Eltern verpflichtet worden, ihre Kinder einzuschulen und Schulgeld zu zahlen. Von den Behörden war ihnen indessen zunächst untersagt worden, ihre Kinder dem"meistens auf ein halbes oder ganzes Jahr gedungenen Lehrer aus ihren Religionsverwandten" anzuvertrauen, da diese "so wenig nach ihrem sittlichen Charakter als nach ihrer Geschicklichkeit zu Bildnern der Jugend geeignet" seien. Trotz dieser mehr als unfreundlichen Unterstellungen konnte 1825 in Hüsten ein jüdischer Lehrer angestellt werden, der zuvor den "Normalkursus" bei Pfarrer Friedrich Adolf Sauer(1765-1839) in Arnsberg erfolgreich absolviert hatte und dem die Befähigung für den jüdischen Elementarunterricht von Rabbiner Cohen zu Geseke bestätigt worden war.

Diesmal hat Ludwig von Vincke selbst mit dafür gesorgt, daß die jüdischen Gemeinden ihre alten "Winkelschulen" in leistungsfähige private Elementarschulen umwandelten und nur solche Lehrer anstellten, die sich in Preußen einer Prüfung unterzogen hatten. Da in den jüdischen Schulen in Westfalen auf etwa 16 Kinder ein Lehrer kam, hatten die jüdischen Kinder weitaus bessere Bildungschancen als die Kinder in den christlichen Elementarschulen, wo durchschnittlich fünfzig Kinder von einem Lehrer unterrichtet wurden. Zudem bekamen die jüdischen Prüfungskandidaten, die im Seminar von Werl oder Soest eine Prüfung ablegten, nicht selten die besten Noten.

Dennoch blieben den jüdischen Gemeinden die besonderen Privilegien, die den christlichen Kirchengemeinden eingeräumt worden waren, vorenthalten, da die preußische Regierung weiterhin den Standpunkt vertrat, daß der Schutz der geduldeten jüdischen Religion nicht zu ihren Aufgaben gehöre, weil diese ein "Fremdkörper im christlichen Staat" sei.

Eine Reihe von Gesetzen und Kabinettsorder begleitete auch in Westfalen den Weg der Juden in die Emanzipation. Durch die Kabinettsorder vom 31. Oktober 1845 wurde in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg, in denen bisher nur ein Teil der Juden Familiennamen angenommen hatte, die Übernahme von deutschen Nachnamen vorangetrieben. Daraufhin trugen sich im Regierungsbezirk Arnsberg 1233 jüdische Bürger in das Namenverzeichnis ein, aus dem Kreis Arnsberg waren es 71, in Arnsberg selbst elf Juden und in Rumbeck ein Jude. Jacob Feidel bekam zum Beispiel den Namen Feidelberg, Isaac Nehemias den Namen Goldberg und Joseph Herz den Namen Herzberg. Zwei Monate später wurde durch das Gesetz vom 21.12.1845 der Militärdienst für Juden eingeführt. Als Soldaten waren Juden jetzt zwar gleichberechtigt, aber ins Offizierkorps wurden sie nicht aufgenommen.


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