zurück vor auf Inhaltsverzeichnis


Stadtverwaltung wird wichtiger Ansprechpartner der jüdischen Gemeinde

Darüber hinaus wurde die Stadtverwaltung zum wichtigen Ansprechpartner und stets gesuchten wie auch bemühten Vermittler der jüdischen Gemeinde in Arnsberg. Interne Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde, "alte eingeschlichene Mißbräuche" im Gottesdienst, die Zahlungsunwilligkeit einzelner Mitglieder scheinen den Alltag der Gemeinde zwischen 1830 bis 1850 häufig belastet zu haben. Immer wieder kam es vor, daß Gemeindemitglieder nicht bereit waren, die von der Mehrheit gefaßten Beschlüsse mitzutragen und sich den Anordnungen des Vorstehers zu fügen. Aber oft blieben Sanktionen bis hin zum Ausschlußverfahren erfolglos, so daß sich sowohl die Gemeindevorstände als auch die "Störenfriede" hilfesuchend mit Klagen und Bitten um Rechtsbeistand und Vermittlung an die staatlichen und städtischen Autoritäten wandten. Stadt und Kreis verwiesen zwar stets auf das geltende Recht, wonach jüdische Gemeinden als Privatvereine galten und staatliche Behörden daher nicht befugt waren, in innere Angelegenheiten der Gemeinde einzugreifen. Gleichwohl haben die Behörden sich den Bitten der Gemeinde nie verschlossen und stets versucht, zwischen den Kontrahenten zu vermitteln - allerdings mit wechselndem Erfolg.

Nathan Schiff beispielsweise erregte, vielleicht weil er sich ohnehin in einer mißlichen Lage befand, einige Male den Zorn der übrigen Arnsberger Gemeindemitglieder. Der Vorsteher der Israelitischen Gemeinde beschwerte sich daraufhin beim Landrat im Februar 1834 und bat um Schiffs Verhaftung. Nathan Schiff erkenne, so schrieb der Vorsteher, die geltende Gottesdienstordnung nicht an, er "empört sich lauthals in der Synagoge und stellt die Autorität des Vorstehers öffentlich in Frage." In einer kurzen Antwort erklärte sich der Landrat für religiöse und vereinsinterne Fragen nicht zuständig und empfahl, den Vorfall mit dem Obervorsteher der jüdischen Gemeinde zu erörtern. Am 13.2.1835 beklagte sich der Vorsteher der Gemeinde gegenüber dem Landrat über drei Mitglieder - es sollen die Vermögendsten der Gemeinde gewesen sein - , weil sich diese geweigert hatten, einen Beitrag zur Einstellung eines Kantors zu leisten. Der Streit um Beitragszahlungen flackerte immer wieder auf, gefolgt von neuen erfolglosen Vermittlungsversuche des Bürgermeisters. Am 23.7.1845 beschwerte sich der jüdische Lehrer Gans, daß ihm die Lehrerstelle von dem Vorsteher der jüdischen Gemeinde gekündigt worden sei.

Auffällig in allen Schriftstücken der städtischen Akte über den "Kultus der Juden" ist der freundliche Umgangston zwischen den staatlichen Behörden und den Mitgliedern der jüdischen Gemeinde, der auf ein entspanntes Verhältnis schließen läßt. Die Hilfs- und Kooperationsbereitschaft der Stadt dokumentiert zweifellos den Wertewandel in der Gesellschaft seit der Französischen Revolution, der offenbar sogar vor den Amtsstuben nicht Halt gemacht hat.

Die Tatsache, daß sich die jüdische Gemeinde öfter hilfesuchend vertrauensvoll an die Behörden wandte, zeigt ein gewisses Maß an Vertrauen in die guten Absichten der Stadt Arnsberg und des preußischen Staates und läßt auch darauf schließen, daß es für die Gemeinde keine Bedrohung von außen gab, der sie zu einem engen Zusammenschluß genötigt hätte.

Die Juden erscheinen in den Quellen nun nicht mehr als abgesonderte oder absonderliche Gruppe, sondern als Menschen mit unterschiedlichem Charakter, als selbstbewußte Mitglieder, die sich nicht scheuten, Kontroversen und Streitigkeiten untereinander öffentlich austragen. Es war die Zeit der juristischen Gleichstellung und Gleichbehandlung der Juden, die Epoche der Assimilation, die in Arnsberg, Neheim, Hüsten und Umgebung offensichtlich ziemlich reibungslos verlief, während an anderen Orten und in anderen deutschen Regionen der Prozeß der Emanzipation überschattet und bedroht wurde von einem teils offenen, teils versteckten Antisemitismus. Natürlich wäre es wirklichkeitsfremd anzunehmen, daß es im Sauerland nach jahrhundertelanger Ablehnung antijüdische Voreingenommenheiten nicht mehr gegeben hätte, zumal hier die Kirche, zu deren Selbstverständnis seit jeher die Gegnerschaft zum Judentum gehörte, noch sehr viel Einfluß hatte. Doch findet man für antijüdische Agitationen oder Übergriffe kaum Belege. Was jedoch die kirchlichen Amtsträger und die Bevölkerung insgeheim über Juden gedacht und geredet, welche antijüdischen Witze an Stammtischen die Runde gemacht haben, darüber schweigen die Akten. Wir wissen nur, daß entschiedene Gegner der Emanzipation der Juden der westfälische Klerus, insbesondere die Geistlichkeit in Paderborn, war. Im Gegensatz zum rheinischen Klerus, dessen Vertreter zumeist aus dem Bürgertum stammten und der Emanzipation der Juden wohlwollend gegenüberstanden, kamen die Geistlichen Westfalens zum größten Teil aus der kleinbäuerlichen Schicht, in der eine Abneigung gegen die handeltreibenden Juden offenkundig vorhanden war. So spielt in den Publikationen, die katholische Geistliche in Westfalen zur Judenfrage verfaßt haben, der Judenhaß aus ökonomischen Gründen eine wichtige Rolle. Bischof Richard Dammers aus Paderborn schickte 1844 an sämtliche Landdechanten der Regierungsbezirke Minden und Arnsberg ein "Circular", mit der Aufforderung, Maßnahmen gegen die judenfeindliche Stimmung zu treffen. Er sieht als Quelle für den Judenhaß vor allem "den verwerflichen Eigennutz einzelner jüdischer Gewerbe- und Handeltreibender." Die Ursache für den Antijudaismus im Christentum zu suchen, lag dem hohen geistlichen Würdenträger offensichtlich fern.

Doch so viel steht fest, zu öffentlichen antijüdischen Exzessen wie 1848/49 etwa in Beckum, Sendenhorst, Borck, Körbecke bei Soest, Lichtenau, Büren, Steinheim, Peckelsheim, Scherfede, in denen sich vor allem allgemeines Unbehagen am sozialen Aufstieg einer bis dahin diskriminierten Minderheit ausdrückte, kam es weder in Arnsberg, in Neheim und der unmittelbaren Umgebung.

Ursula Homann


zurück vor auf uhomann@UrsulaHomann.de Impressum Inhaltsverzeichnis