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Emanzipation-Assimilation-Antisemitismus im Biedermeier am Beispiel einer Kleinstadt in Westfalen

Als 1815 Westfalen und damit auch Arnsberg preußisch wurde, blieb für die hier ansässigen Juden zunächst alles beim alten. Denn das Preußische Emanzipationsedikt vom 11.März 1812, das die Juden zu "Einländern und preußischen Staatsbürgern" erklärt und alle Ausnahmegesetze abgeschafft hatte, galt zunächst nicht für später hinzugewonnene Provinzen. Somit waren die westfälischen Juden vorerst auch weiterhin von allen staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen und als sogenannte Schutzjuden, wie in den Zeiten zuvor, strengen Restriktionen unterworfen. Wollten Juden beispielsweise eine Familie gründen, ihren Wohnsitz verlassen oder sich überhaupt erst im Sauerland neu niederlassen, bedurften sie, wie in der kurkölnischen und hessischen Ära, einer offiziellen Erlaubnis. Zudem war den Verwaltungs- und Polizeibehörden auferlegt worden, alle, "die sich eingeschlichen haben", unverzüglich an ihren alten Wohnort zurückzuschicken. Um den Zuzug von Juden möglichst niedrig zu halten, wurden selbst Juden, die im preußischen Heer gedient hatten, abgeschoben. Auch mußten in den Pässen unbemittelter Juden und wandernder jüdischer Handwerksgesellen Zweck und Ziel der Reise ausdrücklich vermerkt werden. Wer ohne vorschriftsmäßigen Paß angetroffen wurde, galt als Vagabund und war sofort zu verhaften. Nur wenn dem "gefährlichen Herumtreiben der Juden Schranken" gesetzt würde, so hieß es in einem Erlaß der Königlichen Regierung vom 25.Juli 1821, könne die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden. Eine andere Verordnung wiederum, vom 9.August 1823, untersagte die Aufnahme fremder Juden in den Gesindedienst, weil "es an einheimischem Gesinde nicht leicht fehlen kann" und die Zulassung Ortsfremder "meistens zur Einnistung und zu unerlaubten Gewerbs-Verkehr Gelegenheit gibt". Noch am 4.8.1841 schrieb ein Erlaß der Regierung in Arnsberg für die in Westfalen wohnenden Juden "die Erteilung eines Geleites, eines Toleranzscheins, eines Heiraths- oder Erwerbs-Consenses vor". Am 20.7.1848 verbot die Arnsberger Regierung das Tragen der jüdischen Amtstracht während des jüdischen Gottesdienstes, weil diese mit dem evangelischen Talar angeblich große Ähnlichkeit aufwies und infolgedessen das Tragen einer solchen Kleidung als "Anmaßung der jüdischen Vorsänger" und "Verspottung der evangelischen Geistlichkeit" empfunden wurde.


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